(HbG § 20 Z 4) Ständige Aufnahme von fremden Personen in der Hausbesorgerwohnung unter Zurverfügungstellung eines Kellerabteils (zum Zwecke der Lagerung geschmuggelter Zigaretten) stellt einen so triftigen Grund dar, daß eine Entlassung gerechtfertigt ist. ASG Wien 26 Cga 266/94s v. 18.12.1995, Berufung erhoben.