( HbG § 20 Z 2 ) Die Besichtigung einer Wohnung macht den Betreffenden - aus der Sicht des Hausbesorgers - noch nicht zum Stellvertreter des Hauseigentümers iSd § 20 Z 2 HbG, dessen „ Nötigung“ durch den Hausbesorger einen Entlassungsgrund darstellen könnte. OGH 9 Ob A 281/98h v. 23. 12.1998.