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Hausdurchsuchung bei Rechtsanwalt

BetriebswichtigesARD 4834/55/97 Heft 4834 v. 25.4.1997

( FinStrG § 89, § 93, § 104, RAO § 9 ) Eine finanzstrafbehördliche Hausdurchsuchung bei einem Rechtsanwalt kann auf den begründeten Verdacht einer Abgabenhinterziehung durch den Rechtsanwalt gestützt werden, der sich aus der Aussage einer Kanzleiangestellte n ergibt, auch wenn dieser eine Geheimhaltungspflicht auferlegt worden war.

VwGH 96/15/0155, 0156 v. 18.12.1996

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