Für Dienstverhältnisse, die nach dem 30. 9. 2005 abgeschlossen werden, tritt mit 1. 10. 2005 erstmalig ein österreichweit geltender Mindestlohntarif für Hausbetreuer in Kraft.
Der MLT gilt für Arbeitnehmer, die mit einer oder mehreren der folgenden Aufgaben betraut sind: