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Handysicherstellung – Aufhebung der Bestimmungen der StPO durch den VfGH

Recht & HaftungSimone Petsche-DemmelCompliance Praxis 2024, 32 Heft 1 v. 4.3.2024

Mit Erkenntnis vom 14. Dezember 20231)1)VfGH 14. 12. 2023, G 352/2021-46. hob der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung des § 110 Abs 1 Z 1 und Abs. 4 sowie § 111 Abs 2 der Strafprozessordnung 1975 (StPO) als verfassungswidrig auf, wobei diese Aufhebung mit Ablauf des 31. Dezember 2024 in Kraft tritt.

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