Genussrechte stellen eine flexible Form der Finanzierung dar und können zu Steuerplanungszwecken eingesetzt werden. Diese Finanzierungsform ist gesetzlich nur rudimentär geregelt und lässt daher viel Gestaltungsspielraum, wirft aber viele Fragen hinsichtlich der steuerrechtlichen Konsequenzen und der Einordnung von Genussrechten auf.