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Haftungsprivileg bei Baggerunfällen

SozialversicherungARD 5058/12/99 Heft 5058 v. 7.9.1999

( EKHG § 1, ASVG § 333 ) Wird ein Bagger als ortsgebundene Arbeitsmaschine zum Anheben und Ablegen von Betonplatten verwendet, genießt ein Dienstgeber bzw. Aufseher im Betrieb im Falle eines Arbeitsunfalles das Haftungsprivileg nach § 333 ASVG.

OLG Wien 10 Ra 338/98v v. 14.05.1999, Revisionsrekurs unzulässig

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