( EKHG § 1, ASVG § 333 ) Wird ein Bagger als ortsgebundene Arbeitsmaschine zum Anheben und Ablegen von Betonplatten verwendet, genießt ein Dienstgeber bzw. Aufseher im Betrieb im Falle eines Arbeitsunfalles das Haftungsprivileg nach § 333 ASVG.
OLG Wien 10 Ra 338/98v v. 14.05.1999, Revisionsrekurs unzulässig