( DHG § 2 Abs 1 ) Ein Arbeitnehmer haftet für einen Feuerwehreinsatz, wenn er in einem mit Brandmelder ausgestatteten Raum raucht.
ASG Wien 11 Cga 83/97y v. 23.04.1998, rk.
Ein als Autowäscher beschäftigter Arbeitnehmer muss zumindest wissen, dass im Gebiet eines Garagierungsbetriebes und insbesondere in einem sehr kleinen Raum, in dem zudem ein Feuermelder ersichtlich ist, nicht geraucht werden darf. Der Umstand, dass dies auch andere Personen vorschriftswidrig getan haben, vermag den Arbeitnehmer aus seiner Verantwortlichkeit nicht zu befreien.