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Gutgläubiger Verbrauch von Übergenüssen

ArbeitsrechtARD 4977/13/98 Heft 4977 v. 28.10.1998

( ABGB § 326 ) Gutgläubiger Verbrauch von Übergenüssen ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer fahrlässig über deren Nicht-Gebühren in Unkenntnis ist (mangelnde Gutgläubigkeit) und die Zahlung des Arbeitgebers auf ein überzogenes Konto des Arbeitnehmers erfolgt ist (kein Verbrauch).

ASG Wien 29 Cga 224/97s v. 07.05.1998, Berufung erhoben

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