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Gurtenanlegepflicht verfassungsrechtlich unbedenklich

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1989, 574 Heft 9 v. 1.9.1989

B-VG Art 7 Abs 1, MRK Art 6 Abs 1, Österr Vorbehalt zu Art 5 MRK, 3. KFG-Nov Art III Abs 5 BGBl 1976/352 idF des BG BGBl 1984/253 (3. KFG-Nov)

Der Gleichheitsgrundsatz richtet sich auch an den Gesetzgeber; er setzt ihm insofern Schranken, als er ihm verbietet, Differenzierungen vorzunehmen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind.

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