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Gruppenbesteuerung: Nachversteuerung mangels Amtshilfe verfassungsrechtlich bedenklich

Steuerrecht aktuellUniv.-Ass. Dr. Stefan Papst, LL.M. (LSE)ÖStZ 2014/313ÖStZ 2014, 220 Heft 9 v. 2.5.2014

Seit dem AbgÄG 2014 können Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern nur mehr dann im Inland verwertet werden, wenn mit dem Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht. Fehlt die umfassende Amtshilfe, scheiden bestehende ausländische Gruppenmitglieder ex lege aus der Gruppe aus und die im Inland verwerteten Auslandsverluste sind nachzuversteuern. Trotz einer Verteilung des Nachversteuerungsbetrags auf drei Jahre bestehen gegen diese Vorgangsweise des einfachen Gesetzgebers verfassungsrechtliche Bedenken.

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