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Grundsätze ordnungsmäßiger Stichprobeninventur

Revision und KontrolleBernadette M. GierlingerRWZ 1997, 186 Heft 6 v. 20.6.1997

Der Gesetzgeber erlaubt bei der Inventur die Heranziehung von Stichprobenverfahren. Allerdings muss sichergestellt sein, dass diese Verfahren mit Hilfe von anerkannten mathematisch-statistischen Methoden zum selben Ergebnis führen, wie ein auf herkömmliche Art und Weise ermitteltes Ergebnis.

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