A. Die Charta der Grundrechte
Der Vertrag von Lissabon hat nicht nur - LeserInnen von "Europastrafrecht aktuell" wohl vertraut - die "3. Säule" aufgelöst und dadurch das Strafrecht (wie die polizeiliche Zusammenarbeit) in das Gemeinschaftsrecht (nun als Unionsrecht bezeichnet) integriert. Er hat der EU auch einen eigenen Grundrechtekatalog gebracht, die Charta der Grundrechte1) (GRCh), die den gleichen Rang wie die Verträge EUV und AEUV hat (Art 6 Abs 1 EUV) und daher Teil des Primärrechts ist (man könnte auch sagen: der materiellen Verfassung der EU, aber wir wollen die Briten nicht verschrecken).