Die Immobilienpreise steigen und damit auch der Wunsch, zumindest bei den Gebühren zu sparen. Dass dies nicht ganz einfach ist, belegt die jüngste E des VwGH1 zu den Vertragserrichtungskosten beim Bauträgervertrag. Im folgenden Beitrag wird diese Thematik ebenso beleuchtet wie das Gebührensparen beim Inventar und bei Sonderwünschen.