( GrEStG § 3 Abs 1 Z 3, WEG § 8 Abs 2 ) Die Vorschreibung von Grunderwerbsteuer anlässlich eines Teilungsübereinkommens zweier Vermächtnisnehmer einer Eigentumswohnung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil eine analoge Anwendung der Befreiungsbestimmung des GrEStG 1987 für den Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses geboten ist.
VfGH B-2502/97 v. 19.06.1998