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Grunddienstbarkeiten; Eintragung

RechtsprechungZivilrechtBearbeitet von M. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2010/30bbl 2010, 30 Heft 1 v. 17.2.2010

§ 12 Abs 2 GBG

Ergibt sich der räumliche Umfang einer Dienstbarkeit zwar aus der farblichen Darstellung im Lageplan, nicht aber aus der in einem Urkundenarchiv im Sinn des § 91c GBG eingestellten elektronischen Schwarz/Weiß-Kopie dieses Plans, so bildet diese Kopie keine taugliche Eintragungsgrundlage gemäß § 12 Abs 2 GBG. Dies gilt auch für die planliche Darstellung der räumlichen Einschränkung einer einverleibten Dienstbarkeit.

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