Mit dem Grünbuch "Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum - Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs", KOM (2011) 327 vom 14.06.2011 - möchte die Kommission nach diesbezüglicher Aufforderung durch den Rat in Erfahrung bringen, inwieweit Fragen des Freiheitsentzugs (verstanden im Sinne von Art 5 Abs 1 lit a, b und c EMRK) das gegenseitige Vertrauen und damit die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen und generell die justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union beeinflussen. Obwohl die Kommission klarstellt, dass die freiheitsentziehenden Maßnahmen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, wird festgehalten, dass dieser Bereich besonders stark durch das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten beeinflusst wird. So können insbesondere die Haftbedingungen direkte Auswirkungen auf das Funktionieren des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen haben und zeigt die Kommission dies anhand der Rahmenbeschlüsse des Rates zum Europäischen Haftbefehl, zur Überstellung von inhaftierten Personen, zur gegenseitigen Anerkennung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen und zur Europäischen Überwachungsanordnung auf.