Der VwGH behandelte in einem neuen Erkenntnis einen Großmutterzuschuss als gesellschaftsteuerpflichtig. Allerdings stand der Zuschuss in engem Zusammenhang mit einer nachfolgenden Umgründung.
Mit E 19. 12. 2002, 2001/126/0448, behandelte der VwGH einen Großmutterzuschuss als gesellschaftsteuerpflichtig.