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Großverfahren in Wirtschaftsstrafsachen1)1)Personenbezogene Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

WissenschaftDr. Christian Liebhauser-Karl, Mag. Robert Riffel2)2)Dr. Christian Liebhauser-Karl, Richter des Landesgerichtes Klagenfurt seit 1.9.1999 und Leiter der Medienstelle, Universitätslektor für Strafrecht.3)3)Mag. Robert Riffel, vormals Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, seit 1.7.2017 Richter des Oberlandesgerichts Graz.RZ 2018, 243 Heft 11 v. 15.11.2018

Großverfahren, häufig in Bezug auf (im Verdacht stehende) Wirtschaftsdelinquenz, begleiten die österreichische Strafjustiz schon seit längerer Zeit. Der folgende Beitrag gibt rollenspezifische Erfahrungen des vorsitzenden Richters des Schöffengerichtes von insgesamt zwölf Großverfahren sowie eines ehemaligen Staatsanwalts wieder, der mit der Betreuung mehrerer Wirtschaftsgroßverfahren in unterschiedlichen Verfahrensstadien betraut war. Dabei soll (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) gezeigt werden, welche Vorgehensweisen sich bewährt und welche Aspekte sich als beachtenswert herausgestellt haben.

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