(GrEStG § 17) Wird bei einem von zwei Personen geschlossenen Kaufvertrag über ein Grundstück der Erwerbsvorgang nicht von beiden Käufern durch Vereinbarung rückgängig gemacht, sondern nur die vertragliche Bindung des einen Käufers zum Verkäufer gelöst, während die Vertragsbeziehung zwischen dem anderen Käufer und dem Verkäufer aufrecht bleibt, bleibt der Kaufvertrag grunderwerbsteuerpflichtig. VwGH 95/16/0126 v. 19.10.1995. (Beschwerde abgewiesen)