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Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung im Werkvertrag

ArbeitsrechtARD 4797/9/96 Heft 4797 v. 3.12.1996

(AÜG § 4 Abs 2 Z 2) Dadurch, daß ein österreichischer Auftraggeber einem ausländischen Auftragnehmer, der das vereinbarungsgemäß in Österreich zu schaffende Werk mit seinen ausländischen Arbeitnehmern erbringt, das Material zur Verfügung gestellt hat, wird noch keine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung bewirkt.

VwGH 94/08/0178 v. 22.10.1996

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