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Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung - Änderung der Rechtsprechung

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred Lindmayr, Barbara TumaRdW 2017/487RdW 2017, 666 Heft 10 v. 31.10.2017

Nach der bisherigen stRsp des VwGH reichte es für die Annahme einer (grenzüberschreitenden) Arbeitskräfteüberlassung iSd AÜG aus, dass der Tatbestand auch nur einer der vier Ziffern des § 4 Abs 2 AÜG erfüllt ist, selbst wenn die zugrunde liegende Vereinbarung zivilrechtlich als Werkvertrag einzustufen wäre.

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