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Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhungen

ArbeitsrechtARD 4902/4/98 Heft 4902 v. 20.1.1998

( ABGB § 1157 ) Die unterschiedliche (d.h. geringere) Erhöhung eines überkollektivvertraglichen Stundenlohns eines Arbeitnehmers im Vergleich zu 2 anderen, mit gleichen Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmern mit dem Ziel, die Entgelte der beiden anderen Arbeitnehmer an das des Ersteren anzunähern, verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

OGH 8 Ob A 194/97f v. 10. 7.1997

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