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Gleichbehandlung und Umverteilung1)1)Dem Beitrag liegt ein Vortrag zugrunde, den der Autor anlässlich der Jahrestagung der Law and Society Association im Juni vorigen Jahres in Pittsburgh, USA, gehalten hat. Für wertvollste Anregungen danke ich, wie stets, Alexander Somek.

AbhandlungenRoland GerlachDRdA 2004, 221 Heft 3 v. 1.6.2004

Die Zurückhaltung der EU gegenüber dem Arbeitsrecht - und Sozialpolitik im Allgemeinen - geht zu Ende. Legislative Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, die in den letzten Jahren der Erweiterung und inhaltlichen Präzisierung des Antidiskriminierungsgrundsatzes gedient haben und die nun in den nationalen Rechtsordnungen umzusetzen sind, stellen in der Sache einen wichtigen Beitrag dazu dar, wie sich die EU soziale Gerechtigkeit vorstellt. Die Antidiskriminierungs-RLen wurden jüngst von Egger in dieser Zeitschrift ausführlich dargestellt.2)2)Egger, Die neuen Antidiskriminierungsrichtlinien der EU, DRdA 2003, 302. Der vorliegende Beitrag versucht, die europäische Idee von Gleichbehandlung inhaltlich festzulegen, und stellt zur Diskussion, welche möglichen Folgen mit der praktischen Umsetzung des erweiterten Gleichbehandlungsgrundsatzes für die sozialen Systeme der Mitgliedsstaaten verbunden sind.

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