( ABGB § 1157, ARG § 6 ) Die Gewährung von Zeitausgleich nur an an einem bestimmten Tag (Kärntner Volksabstimmung) Dienst versehende Arbeitnehmer verstößt nicht gegen das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, so dass an diesem Tag dienstfrei habende Arbeitnehmer aus diesem Grund keinen Anspruch auf Ersatzzeit ableiten können.
OGH 8 Ob A 80/97s v. 27.03.1997