( Slbg. FremdenverkehrsabgG § 32, B-VG Art 7 ) Es ist sachlich gerechtfertigt, die Höhe einer Fremdenverkehrsabgabe vom Ausmaß des (unmittelbaren oder mittelbaren) Fremdenverkehrsnutzen abhängig zu machen und diesen Nutzen aus dem Umsatz des Abgabepflichtigen abzuleiten.
VfGH V 156, 157/95 v. 27.09.1996