( GlbG § 2 Abs 1b ) Das „Hineinschreien“ einer dienstlichen Weisung durch einen Vorgesetzten in die Garderobe einer Arbeitnehmerin, in der diese voll bekleidet stand, stellt allenfalls ein ungehöriges Verhalten, nicht jedoch eine sexuelle Belästigung dar, zumal der Vorgesetzte durch dieses „Hineinschreien“ lediglich über dienstliche Vorgänge Aufschluss erhalten wollte und eine Belästigungsabsicht nicht unterstellt werden kann. ASG Wien 11 Cga 127/98w v. 16.03.1999, Berufung erhoben.