(GewO § 82 lit c) Ein - wenn auch wiederholt vorgekommener - Alkoholmissbrauch eines Arbeitnehmers, der in der Vergangenheit auch zu Ermahnungen geführt hat, kann krankhafter Trunksucht nicht ohne weiteres gleichgehalten werden. OGH 9 Ob A 140/98y v. 21.10.1998.