( GewO § 39, ABGB § 1435 ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 27 Cga 153/96h v. 13. 11. 1997 = ARD 4940/8/98, betreffend Rückforderung von an einen ungeeigneten gewerberechtlichen Geschäftsführer geleisteten Entgelten, wird keine Folge gegeben. OLG Wien 8 Ra 183/98k v. 10.07.1998, Revision unzulässig.