vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GewO § 28

BetriebswichtigesARD 4815/36/97 Heft 4815 v. 14.2.1997

( GewO § 28 ) Eine Nachsichtsregelung soll einen Gewerbeantritt auch dann ermöglichen, wenn zwar nicht der für das angestrebte Gewerbe vorgesehene Befähigungsnachweis erbracht wurde, aber die notwendige Befähigung auf andere Weise sichergestellt ist. Wird ein Nachsichtsansuchen allein aus dem Grund abgelehnt, dass der Befähigungsnachweis nicht erbracht wurde, wird der Nachsichtsregelung ein Inhalt unterstellt, der sie verfassungswidrig machen würde. VfGH B-3338/95 v. 26.02.1996.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte