( EStG § 117 Abs 7 ) Ein Gewinn, der nach der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft bei Letzterer erzielt wurde, kann nicht „in wirtschaftlicher Betrachtungsweise“ als Liquidationsgewinn iSd § 117 Abs 7 Z 2 EStG angesehen werden.
BMF v. 04.10.1999