( EStG § 24 Abs 4, § 37 Abs 1 ) Wird bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GesBR durch Abgeltungszahlungen für das Anlagevermögen ein Gewinn erzielt, kann für diesen weder ein Freibetrag noch der ermäßigte Steuersatz angewendet werden.
VwGH 94/14/0081 v. 09.09.1998