Das derzeitige Gewerbeanmeldesystem der GewO sieht statt eines bescheidmäßigen positiven Verfahrensabschlusses lediglich eine schlicht-hoheitliche Erledigung in Form der Eintragung in das Gewerberegister und Übersendung eines Registerauszugs vor. Hiermit sind erhebliche Rechtsschutzprobleme verbunden, die de lege lata zum Teil nur mühsam in den Griff zu bekommen sind. Der Gesetzgeber ist gefordert, eine modernen Rechtsschutzanforderungen entsprechende Reform auf den Weg zu bringen. Dies gilt insbesondere für die Neuregelung des derzeit verfassungswidrig ausgestalteten Anmeldeverfahrens für Wertpapiervermittler und Versicherungsvermittler.