Die Entscheidung 6 Ob 272/05a = Zak 2006/328 befasst sich mit typischen Problemen beim Gebrauchtwagenkauf und konkretisiert die Bedeutung des § 924 Satz 3 ABGB bei gebrauchten Waren. Dieser Beitrag betrachtet - ausgehend vom Anlassfall - die Rechtslage der Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf und widmet sich einigen der spezifischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang.
1. Sachverhalt der Entscheidung 6 Ob 272/05a = Zak 2006/328