vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesicherter Abfertigungsanspruch nach Herabsetzung der Arbeitszeit

ARD 5239/8/2001 Heft 5239 v. 21.8.2001

( § 3 Abs 3 IESG, § 23 Abs 8 AngG, § 15g MSchG ) Erklärt sich eine Arbeitnehmerin, die bereits einen Anspruch auf Abfertigung erworben hat, nach Beendigung ihres Karenzurlaubs wegen Arbeitsmangels mit einer Herabsetzung ihrer Arbeitszeit einverstanden, bleibt ihr Anspruch auf volle Abfertigung bei Insolvenz des Arbeitgebers während der gesetzlich möglichen Dauer einer Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG erhalten, wenn sie dies zur Bedingung ihres Einverständnisses zur Herabsetzung ihrer Arbeitszeit gemacht hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte