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Gesellschafts- und Kartellrecht

Aufsätzevon em. o. Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteinerwbl 2011, 285 Heft 6 v. 1.6.2011

Kartellrecht beschäftigt sich ua mit Zusammenschlüssen, also Varianten der Unternehmenskonzentration. Untersucht wird, welchen Beitrag Gesellschaftsrecht insoweit leisten sollte und leistet. Des Weiteren interessiert wie Gesellschafts- und Kartellrecht wechselseitig aufeinander einwirken. Drei Hauptkomplexe lassen sich unterscheiden: (1) die Anwendbarkeit kartellrechtlicher Verbote auf gesellschaftsrechtlich zulässige Sachverhalte, (2) Rücksichtnahme von Kartellrecht auf gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und (3) die Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Begriffe im Tatbestand kartellrechtlicher Normen.

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