( § 41 Abs 3 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Führt der alleinige Gesellschafter einer GmbH deren Geschäfte im Rahmen eines als Werkvertrag gestaltetes Dauerschuldverhältnis, ist sein fixes, erfolgsunabhängiges Entgelt auch dann dienstgeberbeitragspflichtig, wenn arbeitsrechtliche Vorschriften auf ihn keine Anwendung finden.
VwGH 30.11.1999, 99/14/0264