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Geschäftsunfähigkeit wegen schwerer Alkoholkrankheit; Nichtigkeit der Abtretung von Geschäftsanteilen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/201wbl 2023, 657 Heft 11 v. 28.11.2023

§ 76 GmbHG, § 865 ABGB, § 1503 Abs 9 ABGB

Ein von einem Geschäftsunfähigen abgeschlossener Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile einer GmbH ist absolut nichtig und nicht genehmigungsfähig. Die Willenserklärung erlangt selbst dann nicht nachträglich Gültigkeit, wenn sie der gesetzliche Vertreter oder der Geschäftsunfähige nach Wiedererlangung der Geschäftsfähigkeit genehmigt.

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