§ 76 GmbHG, § 865 ABGB, § 1503 Abs 9 ABGB
Ein von einem Geschäftsunfähigen abgeschlossener Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile einer GmbH ist absolut nichtig und nicht genehmigungsfähig. Die Willenserklärung erlangt selbst dann nicht nachträglich Gültigkeit, wenn sie der gesetzliche Vertreter oder der Geschäftsunfähige nach Wiedererlangung der Geschäftsfähigkeit genehmigt.