( § 3, § 4 Abs 1 AVRAG, § 105 Abs 3 ArbVG ) Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt (Ausgliederung einer Betriebsabteilung), wird im Zweifel mit Abschluss des Geschäftsführervertrages das bisherige Dienstverhältnis und damit auch sein gesetzlicher Kündigungsschutz aufgehoben.