§ 20 Abs 1 Z 2 lit a und Z 3 EStG - Bei Bewirtungsspesen eines Werbetexters für Einladungen, die bloß dem „Sich-Bekannt-Machen“ bei potenziellen neuen Kunden und der Schaffung von Kontakten dienen, handelt es sich lediglich um werbeähnlichen und somit nicht abzugsfähigen Aufwand.
VwGH 16.10.2002, 98/13/0206