Die GesBR-Reform ist mit 1. 1. 2015 in Kraft getreten (GesbR-Reformgesetz - GesbR-RG; RV 270 BlgNR 25. GP 3; Beschluss im NR: 22. 10. 2014; Beschluss im BR: 6. 11. 2014; Gesetzestext und Materialien einsehbar unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00270/index.shtml ). Vorausgegangen ist eine breite Diskussion unter Einbindung von Wissenschaft und Praxis. Diese intensive Auseinandersetzung spiegelt sich auch in der Qualität der Erläuternden Bemerkungen wider. Das 27. Hauptstück des ABGB wurde zur Gänze neu formuliert. Es gliedert sich in sieben Abschnitte (Allgemeine Bestimmungen, Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander, Rechtsverhältnisse zu Dritten, Gesellschafternachfolge, Umwandlung, Auflösung, Liquidation). Ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit lassen sich die Eckpunkte der Reform für die hier maßgeblichen Zwecke wie folgt umreißen: