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Gerichtsgebührenersatz.

5. OGH – Zivilsachen27.03 GGGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7630Jus-Extra OGH-Z 2025, 33 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 24 Abs 2 GGG, § 4 GKTG

Der Anspruch des Erben nach § 24 Abs 2 GGG auf anteiligen Ersatz der von ihm entrichteten Gerichtsgebühren ist kein verfahrensrechtlicher Kostenersatzanspruch, sondern ein materiell-rechtlicher Regressanspruch, der im Klagsweg geltend zu machen ist. Aufgrund der identen Interessenlage ist diese Vorschrift im Wege der Analogie auch auf die vom Erben entrichteten Gerichtskommissionsgebühren anzuwenden.

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