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Generalversammlungsbeschluss: Nichtigerklärung - Insolvenz

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2016/507RdW 2016, 682 Heft 10 v. 17.10.2016

IO: § 7

Gem § 7 Abs 1 IO werden grds alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Schuldner Kl oder Bekl ist, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen. Ein Verfahren auf Nichtigerklärung eines Generalversammlungsbeschlusses einer GmbH ist ein Masseprozess, der von der Unterbrechungswirkung des § 7 IO erfasst wird.

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