ARB 3/80, Art 11 SoSi-Abkommen Türkei, § 123 ASVG - Auch wenn der im Assoziationsratsbeschluss Nr 3/80 verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung türkischen Wanderarbeitnehmern unmittelbar zugute kommt, stellt das finanzielle Gleichgewicht der Systeme der sozialen Sicherheit nach der Rechtsprechung des EuGH ein besonderes Schutzobjekt dar, das auch - an sich die Dienstleistungsfreiheit beschränkende - Genehmigungspflichten für Krankenhausbehandlungen im Ausland legitimieren kann, sofern sie aus zwingenden Gründen zu rechtfertigen sind und dem Erfordernis der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl EuGH 12.07.2001, C-157/99 , Smits und Peerbooms, ARD 5253/13/2001).