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Genehmigungsbedürftigkeit des Grundstücksverkaufs durch Gemeinde - Grundbuchverfahren

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/628Zak 2020, 357 Heft 18 v. 11.11.2020

GBG: § 35, § 94 Abs 1 Z 3

NÖ GO: § 90

Gem § 90 Abs 1 Z 1 NÖ Gemeindeordnung (NÖ GO) bedarf ua die Veräußerung von Liegenschaftsvermögen einer Gemeinde der Genehmigung durch die Landesregierung. Eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht besteht gem § 90 Abs 4 Z 1 NÖ GO dann, wenn durch ein Gutachten nachgewiesen ist, dass der Kaufpreis den ortsüblichen Preis nicht unterschreitet.

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