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Gemeinschaftsrechtskonformität der Fleischuntersuchungsgebühren

ARD 5308/30/2002 Heft 5308 v. 14.5.2002

( RL 85/73/EWG , § 1 Abs 1 Z 1 lit g Bgld. Fleischuntersuchungsgebühren-VO ) Die Einhebung einer Fleischuntersuchungsgebühr, die zwar höher als die im Anhang Kapitel I Nr 1 RL 85/73/EWG festgesetzten Pauschalbeträge ist, die jedoch die tatsächlich bei der Untersuchung entstandenen Gesamtkosten nicht übersteigt, steht in Einklang mit der RL 85/73/EWG , wobei irrelevant ist, welche Behörde zur Vornahme der Untersuchung zuständig ist.

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