UrhG: § 1
UWG: § 1
1. Die Kl besitzt eine Gewerbeberechtigung als Werbungsvertreterin und stellt ausschließlich sog Gemeindekalender her (Wandkalender, die sie über Inserate lokaler Unternehmer finanziert und Dritten zur kostenlosen Verteilung in einer Gemeinde als Werbegeschenk zur Verfügung stellt). Nachdem die Kl vier Jahre lang Gemeindekalender für den Bekl (Fraktionsführer einer Partei, die im Gemeinderat vertreten ist) produziert hatte, ließ diese Partei die Gemeindekalender im annähernd gleichen Format ohne Befassung der Kl von einem anderen Unternehmen drucken und finanzierte die Druckkosten ebenfalls über In-