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Geltendmachung berechtigter Arbeitnehmerforderungen

ArbeitsrechtARD 5523/3/2004 Heft 5523 v. 24.8.2004

§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG - Eine Kündigung, die wegen der offenbar nicht unberechtigten Geltendmachung vom Arbeitgeber infrage gestellter Ansprüche aus dem Dienstverhältnis durch den Arbeitnehmer erfolgt, ist als verpönte Motivkündigung gemäß § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG anfechtbar. Zwar kann ein Anspruch auch dann infrage gestellt sein, wenn die Erfüllung verzögert oder die Berechtigung des Anspruchs durch den Arbeitgeber in Zweifel gezogen wird, ohne die Erfüllung abzulehnen. Die grundsätzliche Auseinandersetzung mit einem aufgeworfenen Problem ist dem Arbeitgeber jedoch zuzugestehen, insbesondere wenn er - so wie im vorliegenden Fall - offenbar bemüht ist, gemeinsam mit der Belegschaft allseits akzeptable Entscheidungen zu treffen.

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