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Geleitwort

AbhandlungenMichael Holoubek , Georg LienbacherJRP 2016, 71 Heft 2 v. 1.7.2016

Armut ist erblich; sie ist weiblich; sie trifft vor allem ältere Menschen und zunehmend auch solche, die im Arbeitsleben stehen, aber trotz aller Anstrengung nicht genug zum Leben verdienen. Armut ist teuer, nicht nur für die betroffenen Personen. Sie verschlingt staatliche Budgets und destruiert gleichzeitig die Wirtschafts- und Sozialdynamik. Armut ist nicht bloß ein individuelles Schicksal, bei dem Abhilfe auf karitative Organisationen abgewälzt werden darf, so unverzichtbar deren Kompetenzen und Leistungen auch sind. Die EU Grundrechte-Charta normiert in ihrem Art 34 ein Grundrecht auf soziale Sicherheit und soziale Unterstützung. Deklariertes Ziel ist die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut sowie die Sicherstellung eines menschenwürdigen Daseins für all jene, die nicht über ausreichende Mittel verfügen. Die Gesellschaft und ihre staatlichen Institutionen sind gefordert, Armut zu bekämpfen.

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