( LiebhabereiVO 1990 § 1, § 2 Abs 2, EStG § 2 ) Auch wenn die Betätigung eines Vereines, die in der Zurverfügungstellung von mehreren Geldspielautomaten besteht, nach den Statuten nicht auf Gewinn ausgerichtet ist und tatsächlich keinen Gewinn erwirtschaftet, ist sie - jedenfalls in den ersten 3 Jahren ab Beginn der Betätigung - nicht als steuerlich nicht relevante Liebhaberei einzustufen.
VwGH 97/15/0146 v. 24.06.1999